AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BlowAirTec GmbH

FN 408955d
mit dem Sitz in der politischen Gemeinde Irdning-Donnersbachtal
und der Geschäftsanschrift
Raumberg 14, 8952 Irdning
Mobil: +43 664 / 4416028
Fax: +43 3682 / 22 021
Mail: office@blowairtec.com
I. GELTUNGSBEREICH

a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte der BlowAirTec GmbH, sowohl mit anderen Unternehmen als auch mit Verbrauchern im Sinne des KSchG. Zwingende Bestimmungen im Sinne des KSchG gehen diesen AGB vor.

b) Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners von den gegenständlichen Geschäftsbedingungen abweichen, gelten diese nur, wenn sie von Seiten der BlowAirTec GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt wurden.

III. LEISTUNGSZEIT

Leistungsfristen und Zeiten sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich seitens der BlowAirTec GmbH als verbindlich zugesagt worden sind und alle zur Leistungserbingung notwendigen Informationen und Unterlagen vorliegen.

Leistungsfristen und Zeiten verlängern sich beim Eintritt von Umständen die nicht von der BlowAirTec GmbH zu vertreten sind, wie insbesondere höherer Gewalt, Naturkatastrophen, zu starken Windeinfluss, sodass eine Messung nicht möglich ist, Streik usw. Diesfalls sind die Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Wegfall des Hinderungsgrundes zu erbringen, wobei jedenfalls eine Leistungserbringung innerhalb von 14 Tagen als fristgerecht gilt.

 

IV. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Soweit nicht ausdrücklich eine abweichende Preisvereinbarung besteht, gelten die laut gültiger Preisliste veröffentlichten Preise als vereinbart.

Bei Bestehen einer Preisvereinbarung, sei es aufgrund der Preisliste oder durch gesonderte Vereinbarung, gilt ein üblicherweise mit der Leistungserbringung erforderlicher Zeitaufwand als bezahlt. Soweit ein Mehraufwand aufgrund nicht von der BlowAirTec GmbH zu vertretender Umstände erforderlich ist, wird dieser gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere, wenn bei der Leistungserbringung am Objekt weitere oder ergänzende Vorbereitungshandlungen zur Durchführung der Messungen notwendig sind, welche vom Auftraggeber zu erfüllen gewesen wären. Es obliegt der BlowAirTec GmbH zu entscheiden, ob die notwendigen Vorbereitungsarbeiten von ihr durchgeführt werden oder ob eine neue Messung stattzufinden hat und sohin der Auftraggeber für die Vorbereitung des Objektes Sorge zu tragen hat.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungsbeträge binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % per anno über dem Basiszinssatz vereinbart.

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Für den Fall der nicht fristgerechten Bezahlung werden Mahn- und Bearbeitungsgebühren im Betrag von € 40,00 in Rechnung gestellt. Weiters sind vom Auftraggeber die Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung sowie für außergerichtliche Einbringungsmaßnahmen zu tragen.

VI. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

Der Auftraggeber verpflichtet sich sämtliche zur Messdurchführung von der BlowAirTec GmbH geforderten Unterlagen vorab und fristgerecht zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich zum vereinbarten Termin dafür Sorge zu tragen, dass sich das Gebäude in einem der ausgehändigten Checkliste entsprechenden Zustand befindet und sämtliche darin enthaltenen Vorbereitungshandlungen durchgeführt wurden. Sollte es bei der Durchführung der Messung zu Verzögerungen aufgrund der nicht ordnungsgemäßen Vorbereitung des Objektes kommen, wird der damit in Verbindung stehende Mehraufwand zusätzlich in Rechnung gestellt. Sollte eine Messung aus diesem Grund überhaupt nicht möglich sein, ist die Neudurchführung gesondert zu bezahlen. Jedenfalls sind die Anfahrtskosten bei einer nichtmöglichen Messung für die erste nicht erfolgreiche Messung zusätzlich zu bezahlen.

Insbesondere ist bei der Durchführung seitens des Auftraggebers dafür Sorge zu tragen, dass

  • das der Messung zu unterziehende Objekt frei zugänglich ist
  • Strom vorhanden ist, wobei ein Stromanschluss in einem Abstand von nicht mehr als 20 m von der Einbaustelle des Messgerätes entfernt sein darf
  • keine anderen Handwerker oder Personen während der Zeit der Messung im Messbereich (den jeweiligen Räumen sowie allfällig notwendigen Zugangsflächen im Außenbereich) aufhältig sind und dass von diesen keine die Messung oder deren Vorbereitung störende Handlungen gesetzt werden
  • die Außenwände in sämtlichen Räumen frei in einer Breite von zumindest 1 m zugänglich sind
  • Lüftungsöffnungen im Außenbereich frei zugänglich sind
  • ab einer Raumhöhe von 2,6 m bzw. bei einer Lüftungsöffnung im Außenbereich ab dieser Höhe eine Leiter vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird
VII. DATENSCHUTZ

Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Dies betrifft sowohl die BlowAirTec GmbH als auch deren Gesellschafter und verbundene Unternehmen.

Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

II. ANGEBOTE, BESTELLUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS

Angebote sind sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Preises, es sei denn die Verbindlichkeit wird ausdrücklich erklärt. Der Vertrag kommt Zustande aufgrund einer Auftragserteilung durch Ausfüllen und Bestätigung des Auftragsformulars oder durch Ausführung eines Auftrages durch die BlowAirTec GmbH. Sollte eine Auftragserteilung abweichend zum Beispiel durch mündliche Auftragserteilung zustande kommen, sind die gegenständlichen AGB jedenfalls trotzdem anwendbar.

Enthält eine Auftragsbestätigung der BlowAirTec GmbH Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht binnen 5 Tagen schriftlich widerspricht.

Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Nebenurkunden und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die BlowAirTec GmbH um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.

V. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG

Die Haftung der BlowAirTec GmbH wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung werden ausgeschlossen. Für den Fall der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist die BlowAirTec GmbH berechtigt im Wege der Verbesserung binnen angemessener Frist eine neuerliche dem Auftrag entsprechende Messung durchzuführen.

Ausdrücklich wird vereinbart und zur Kenntnis genommen, dass die Durchführung eines Differenzdruckverfahrens bei zu starkem Wind nicht möglich ist, da dies zu einer Verfälschung der Ergebnisse führt. Eine Haftung für sich daraus ergebende frustrierte Aufwendungen des Auftraggebers wie zum Beispiel für die Anwesenheit anderer Gewerke wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenso wird die Haftung für allfällig sich daraus ergebende Verzögerungen in der Bauführung ausgeschlossen. Für den Fall, dass aufgrund solcher äußerer Umstände eine Messung zum beabsichtigten Termin nicht möglich ist, wird seitens der BlowAirTec GmbH ein weiterer Termin lediglich gegen Verrechnung der Anfahrtskosten durchgeführt. Ein allfällig notwendiger dritter Termin wird zur Gänze neu verrechnet. Ein neuer Termin hat in angemessener Frist stattzufinden, wobei eine Frist von 14 Tagen jedenfalls als angemessen gilt.

Bei der Durchführung von Leckageortung kann nicht ausgeschlossen werden, dass Öffnungen in Bereichen notwendig sind, an welchen sich keine Leckagen befinden. Eine diesbezügliche Haftung der BlowAirTec GmbH wird jedenfalls ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Schäden die sich aus Probebohrungen ergeben. Auch für allfällige Folgekosten, die sich aus Probebohrungen oder Öffnungen von Verdachtsstellen ergeben, kommt der Auftraggeber auf.

Die BlowAirTec GmbH verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung der ihr erteilten Aufträge, wobei ausdrücklich die Ausführung gemäß der ÖNORM EN 13829 zu erfolgen hat.

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und der BlowAirTec GmbH unterliegen Österreichischem Recht. Als Gerichtsstand wird, soweit nicht zwingende Bestimmungen dem entgegen stehen, das Bezirksgericht Fürstenfeld vereinbart.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Die BlowAirTec GmbH ist berechtigt sich Dritter für die Auftragserfüllung zu bedienen, wobei diesfalls die Prüfung der erforderlichen fachlichen Qualifikation der BlowAirTec GmbH obliegt.

Beide Vertragsteile sind berechtigt, einen abgeschlossenen Vertrag aus wichtigem Grund aufzukündigen, wobei als wichtiger Grund, insbesondere die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bzw. Abweisung einer Insolvenzeröffnung mangels kostendeckenden Vermögens, gilt. Als wichtiger Grund gilt weiters, wenn der Auftraggeber notwendige Unterlagen nicht oder nicht fristgerecht übermittelt, oder berechtigte Bedenken seitens der BlowAirTec GmbH hinsichtlich der Bonität eines Auftraggebers bestehen.

Storniert ein Auftraggeber einen Auftrag ohne Vorliegen eines wichtigen Kündigungsgrundes, ist von ihm bei Stornierung bis zu einem Tag vor dem vereinbarten Termin ein Betrag von 75 % der Auftragssumme zu bezahlen. Bei früherer Stornierung ein Betrag von 50 % der Auftragssumme. Dem ist auch eine gerechtfertigte Aufkündigung des Vertrages durch die BlowAirTec GmbH gleich zu halten, sodass insbesondere bei nicht Übermittlung der benötigten Unterlagen nach Fristsetzung von zumindest 14 Tagen ein Betrag in Höhe von 50 % der Auftragssumme zu bezahlen ist.

Soweit vom Auftraggeber eine E-Mailadresse bekannt ist, können sämtliche Zustellungen durch die BlowAirTec GmbH via E-Mail erfolgen, insbesondere Terminvorschläge.

Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.